Barrierefreies Wohnen: Förderung und Finanzierung



Barrierefreie Lösungen wie schwellenfreie Zugänge, Treppenlifte oder eine großzügige Raumplanung verhindern nicht nur Unfälle, sie ermöglichen es Ihnen oder Ihrem Angehörigen, länger selbstbestimmt zu Hause wohnen zu bleiben und sich sicherer zu fühlen.

Finanzielle Unterstützung für die individuelle Wohnraumanpassung leisten unter anderem die Pflegekasse und die KfW-Bank in Form von Zuschüssen. Erfahren Sie hier, was Sie bei der Beantragung der Zuschüsse beachten müssen.

Zuschuss durch die Pflegekasse

Wenn Sie pflegebedürftig sind und einen anerkannten Pflegegrad haben, beteiligt sich die Pflegekasse im Rahmen der Wohnraumanpassung an den Umbaukosten. Sie können dabei mit bis zu 4000 Euro Unterstützung rechnen. Diese finanzielle Unterstützung wird zunächst einmalig für alle Maßnahmen der „Barrierereduzierung“ in der Wohnung geleistet (zum Beispiel breitere Türöffnungen, barrierefreie Dusche, Treppenlift) – doch nur dann, wenn sie wirklich erforderlich bzw. wirksam sind. Das bedeutet: Die baulichen Maßnahmen müssen Ihre Lebenssituation deutlich verbessern und die häusliche Pflege wird durch den Umbau erheblich erleichtert. Eine erneute Bezuschussung der Pflegekasse von bis zu 4000 Euro ist immer dann wieder möglich, wenn sich Ihre Lebenssituation verändert hat und Maßnahmen erforderlich werden, die Sie bislang nicht benötigt haben.

Übrigens: Leben mehrere pflegebedürftige Personen zusammen in einem Haushalt, erhöht die Pflegekasse den Zuschuss entsprechend. Sind zum Beispiel Mann und Frau einem Pflegegrad zugeteilt, erhalten sie gemeinsam einen Zuschuss von 8000 Euro. Bei größeren Wohngemeinschaften pflegebedürftiger Personen erhöht sich der Betrag auf maximal 16000 Euro.  

Zuschuss rechtzeitig beantragen  

Bevor Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen, sollten Sie bei der Pflegekasse einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen. Nur wenn die Umbaumaßnahmen bewilligt wurden, bekommen Sie die Zuschüsse. Dazu genügt ein formloses Schreiben, in dem Sie die notwendigen Umbauarbeiten beschreiben und Ihr Anliegen darlegen. Es ist auch möglich, den Zuschuss erst im Nachgang zu beantragen. In diesem Fall müssen Sie die Rechnungen bei Ihrer Pflegekasse einreichen. Doch Vorsicht: Sie wissen während des Umbaus nicht, mit welcher finanziellen Unterstützung der Pflegekasse Sie wirklich rechnen können. Wenn Sie den Zuschuss also erst im Nachgang beantragen, kann es passieren, dass Sie einen erheblichen Teil der Kosten selbst tragen müssen.

Zuschuss durch die KfW-Bank

Der Staat unterstützt altersgerechte Bau- und Umbaumaßnahmen von Eigen- und Mietwohnraum, die Barrieren vermeiden oder abbauen, unter anderem über das Programm „Barriere-Reduzierung“ der KfW-Förderbank. Hier können Sie zwischen einem zinsvergünstigten Kredit von bis zu 50000 Euro oder einem Investitionszuschuss von maximal 6250 Euro pro Wohneinheit wählen. Der Zuschuss ist allerdings begrenzt: Er wird nur so lange vergeben, wie der Vorrat reicht. Oft sind die finanziellen Mittel für den Zuschuss bereits Mitte des Jahres aufgebraucht – es lohnt sich also, schnell zu sein und rechtzeitig einen Antrag zu stellen.

Übrigens: Wenn Sie für Ihre Umbauten einen KfW-Zuschuss in Anspruch nehmen, müssen alle Baumaßnahmen bestimmte Vorgaben erfüllen. Um finanzielle Unterstützung bei der Pflegekasse zu erhalten, müssen Sie keine festen Bauvorgaben einhalten. Hier wird aber der Bedarf aufgrund Ihres persönlichen Gesundheitszustandes geprüft.

Zuschuss durch Landesförderprogramme

Die meisten Bundesländer und vereinzelt auch Kommunen haben eigene Förderprogramme zur barrierefreien Wohnraumanpassung aufgelegt. Dabei bestimmt jedes Bundesland selbst, wie viel Geld es zur Verfügung stellt und welche genauen Bedingungen gelten. Voraussetzung für eine Förderung in Form eines Zuschusses oder eines Darlehens sind meistens bestimmte Einkommensgrenzen. Einen guten Überblick gibt hierzu die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Direkte Ansprechpartner finden Sie zum Beispiel bei Wohnraumförderstellen von Stadt, Gemeinde oder Landkreis.

Finanzierung von Hilfsmitteln über die Krankenkasse

Auch die Krankenkasse kann ein Ansprechpartner sein, wenn es um die alten- und behindertengerechte Anpassung Ihres Wohnraums geht. Denn sie finanziert bestimmte Hilfsmittel, wenn diese von einem Arzt verordnet wurden. Dazu gehören zum Beispiel Badewannenlift, Toilettensitzerhöhung und Stützgriffe. Kümmern Sie sich am besten erst um die Anschaffung, wenn der Arzt die entsprechende Hilfsmittelverordnung ausgestellt und die Krankenkasse das Hilfsmittel bewilligt hat.


Titelfoto: iStock


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