Pflegeleistung und Pflegegrad beantragen

Schritt 1:
Pflegeleistung und Pflegegrad beantragen

Bevor Sie sich Gedanken darüber machen, wie Sie die Pflege Ihres Angehörigen organisieren, stellen Sie so schnell wie möglich einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der zuständigen Pflegeversicherung. Denn Leistungen können Sie frühestens ab dem Monat erhalten, in dem Sie den Antrag gestellt haben.
Berufliche Situation klären

Schritt 2:
Berufliche Situation klären

Ab Eintritt der Pflegesituation können Sie als Angehöriger für bis zu zehn Tage eine Freistellung bei Ihrem Arbeitgeber beantragen; darauf haben Sie einen gesetzlichen Anspruch. Während Sie sich in dieser Zeit um die Erstversorgung und weitere Planung der Pflege Ihres Angehörigen kümmern, steht Ihnen das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld zu.
Begutachtung vorbereiten

Schritt 3:
Begutachtung vorbereiten

Nachdem Sie die Pflegeleistungen beantragt haben, prüft ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung bzw. Medicproof GmbH im Rahmen eines Hausbesuchs, ob und in welchem Ausmaß Pflegebedürftigkeit vorliegt. Je nach Pflegegrad stehen Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen verschiedene Leistungen zu.
Pflege organisieren

Schritt 4:
Pflege organisieren

Steht der Pflegebedarf fest, müssen Sie die Pflege langfristig organisieren: Wer kümmert sich um die Betreuung? Kann der Pflegebedürftige zu Hause versorgt werden? Entscheiden Sie am besten gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen und Ihren Angehörigen, wie die Betreuung zukünftig aussehen soll. Überlegen Sie auch, ob Sie bei der Versorgung zu Hause externe Unterstützung benötigen.
Finanzierung sicherstellen

Schritt 5:
Finanzierung sicherstellen

Um die Pflegesituation zu erleichtern, stehen dem pflegebedürftigen Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad verschiedene finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung zu. Doch nicht in allen Fällen wird ein Pflegegrad anerkannt. Dennoch können Menschen mit gesundheitsbedingten Einschränkungen verschiedene Leistungen bei ihrer Krankenkasse beantragen. Kontaktieren Sie in diesem Fall die zuständige Krankenkasse, um die Finanzierung sicherzustellen.

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